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   ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07   

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https://dejure.org/2008,32363
ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07 (https://dejure.org/2008,32363)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.2008 - 2 BV 7/07 (https://dejure.org/2008,32363)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 2 BV 7/07 (https://dejure.org/2008,32363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umgruppierung Regionaler Einsatzleiter nach dem Entgeltrahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer verschiedener Gesellschaften des Geschäftsfeldes Services im UB Dienstleistungen - ERTV DB Services

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07
    Die Gegenanträge des Betriebsrates seien gemäß § 101 BetrVG begründet, dies folge aus der Entscheidung des BAG vom 3.5.1994 (1 ABR 58/93).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. Beschluss vom 3.5.1994, 1 ABR 58/93, AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) ist § 101 BetrVG so auszulegen, daß sein Zweck auch bei Eingruppierungen erfüllt wird, die Vorschrift also nicht deshalb leerläuft, weil es an einem Gestaltungsakt fehlt.

    Das bedeutet praktisch, dass ein Arbeitgeber, der im Zustimmungsersetzungsverfahren unterlegen ist, seinen Antrag auf Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung wiederholen muss (BAG, Beschluss vom 3.5.1994, 1 ABR 58/93, AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07
    Der für den Betriebsrat gestellte Antrag ist als unzulässig abzuweisen (BAG 18. Februar 2003, 1 ABr 17/02, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11).

    Die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann nämlich durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluss geheilt werden, wenn dieser noch vor Erlass einer den Antrag als unzulässig zurückweisenden Prozessentscheidung gefasst wird (BAG 18. Februar 2003, 1 ABr 17/02, a.a.O.).

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07
    Diese Auslegung der §§ 99 und 101 BetrVG steht nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz, dass der Betriebsrat im Bereich seiner Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG kein Initiativrecht hat, auf dessen Grundlage er vom Arbeitgeber die Eingruppierung in einer bestimmten Entgeltgruppe verlangen könnte (BAGE 68, 104, 113 f. = AP Nr. 105 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 f der Gründe).
  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07
    Zwar führt es in der Regel zur Nichtigkeit des Betriebsratsbeschlusses, wenn an der Beschlussfassung des Betriebsrates eine hierzu nicht berechtigte Person mitwirkt (BAG 03. August 1999, 1 ABr 30/98, AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7), es sei denn, der Fehler hatte offensichtlich keinen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis (vgl. hierzu etwa Fitting BetrVG 23. Auflage § 33 Randnummer 56).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07
    Auf die Entscheidung des BAG vom 26.10.2004 (1 ABR 37/03) könne sich der Betriebsrat nicht berufen.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus ArbG Hamburg, 03.01.2008 - 2 BV 7/07
    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (BAG 10. Dezember 2002, 1 ABR 27/01, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42).
  • LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 497/09

    Zur Eingruppierung der Tätigkeit Regionaler Einsatzleiter in den ERTV DB Services

    Die Ansprüche auf Zahlung von Gehaltsdifferenzen aufgrund einer zu niedrigen Um- und Eingruppierung waren dem Kläger auch vor dem Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3.1.2008 (2 BV 7/07), die sowohl Auslöser für die schriftliche Geltendmachung vom 27.3.2008 als auch für die Klage war, nicht erkennbar.
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